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   OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1996 - 1 L 191/95   

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https://dejure.org/1996,7438
OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1996 - 1 L 191/95 (https://dejure.org/1996,7438)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.09.1996 - 1 L 191/95 (https://dejure.org/1996,7438)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. September 1996 - 1 L 191/95 (https://dejure.org/1996,7438)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gültigkeitsdauer; Bauvorbescheid; Baugenehmigung; Gerichtlicher Vergleich

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1996 - 1 L 191/95
    Bei dem Eindringen von zusätzlicher weiterer Wohnbebauung in den noch freien Außenbereich ist also im Regelfalle von einer siedlungsstrukturell zu mißbilligenden Zersiedelung auszugehen, die aber nach der Zielsetzung des Gesetzgebers verhindert werden muß (zum Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereiches als Leitgedanke, der den gesamten § 35 BauGB beherrscht, BVerwG, Urt. v. 16.06.1994 - 4 C 20.93 -, BRS 56 Nr. 72).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1996 - 1 L 191/95
    Der Begriff der Splittersiedlung in § 35 Abs. 3 BauGB steht beispielhaft für das Bestreben des Gesetzes, die Entwicklung unorganischer Siedlungsstrukturen und damit jede Zersiedelung des Außenbereiches zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.08.1990 - 4 C 3.90 -, BRS 50 Nr. 2).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1996 - 1 L 191/95
    Die unorganische Inanspruchnahme des Außenbereiches durch Bauvorhaben ist zu mißbilligen, d.h. zu "befürchten" und "unerwünscht", wenn in dem Bauvorhaben ein Vorgang der Zersiedelung gesehen werden muß (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.1977 - IV C 37.75 -, BRS 32 Nr. 75).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1996 - 1 L 191/95
    Die Abgrenzung dieser drei Bereiche ist negativ vorzunehmen (siehe dazu die Formulierung in § 19 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), so daß Außenbereich danach alles ist, was außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes i.S.d. § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile i.S.d. § 34 BauGB liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1996 - 1 L 191/95
    Ob ein unbebautes Grundstück, das sich an einen Bebauungszusammenhang anschließt, diesen Bebauungszusammenhang fortsetzt oder ihn unterbricht, hängt davon ab, inwieweit nach der maßgeblichen Betrachtungsweise der Verkehrsauffassung die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit bzw. der Zusammengehörigkeit vermittelt (siehe dazu zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 -, BRS 52 Nr. 146; siehe auch BVerwG, Urt. v. 03.03.1972 - IV C 4.69 -, BRS 25 Nr. 39).
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1996 - 1 L 191/95
    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28; siehe auch die Beispiele bei Zinkahn, a.a.O.; siehe zu einer Geländekante auch Urt. d. Senates v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 - und verneinend zu einem Knick Urt. d. Senates v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 -).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1996 - 1 L 191/95
    Die sich hier anschließenden selbständigen Flächen gehören zum Außenbereich (BVerwG, Urt. v. 12.10.1973 - IV C 3.72 -, BauR 1974, 41).
  • BVerwG, 03.03.1972 - IV C 4.69

    Minigolfanlage im Außenbereich; Nachbarschutz als öffentlicher Belang

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1996 - 1 L 191/95
    Ob ein unbebautes Grundstück, das sich an einen Bebauungszusammenhang anschließt, diesen Bebauungszusammenhang fortsetzt oder ihn unterbricht, hängt davon ab, inwieweit nach der maßgeblichen Betrachtungsweise der Verkehrsauffassung die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit bzw. der Zusammengehörigkeit vermittelt (siehe dazu zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 -, BRS 52 Nr. 146; siehe auch BVerwG, Urt. v. 03.03.1972 - IV C 4.69 -, BRS 25 Nr. 39).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 4 CB 6.91

    Wann erlischt eine Baugenehmigung?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1996 - 1 L 191/95
    Im Hinblick auf die im Baurecht häufige Änderung der Sach- und Rechtslage und auch im Hinblick auf die Sicherung der Planungshoheit der Gemeinden, die durch eine zu lange Bindung an Baugenehmigungen und Bauvorbescheide in der Ausübung ihres Planungsermessens gehindert werden könnten, ist die zeitliche Wirkung von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden als Ergebnis einer sachgerechten Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen begrenzt worden (siehe dazu BVerwG, Beschl. v. 22.02.1991 - 4 CB 6.91 -, BauR 1991, 319).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.08.1993 - 1 L 24/92

    Berufung gegen die Verpflichtung zur Erteilung eines positiven Bauvorbescheids

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1996 - 1 L 191/95
    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28; siehe auch die Beispiele bei Zinkahn, a.a.O.; siehe zu einer Geländekante auch Urt. d. Senates v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 - und verneinend zu einem Knick Urt. d. Senates v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 1 L 53/92
  • VG München, 05.06.2019 - M 9 K 18.184

    Geltungsdauer einer auf einem Vergleich beruhenden Zusicherung auf Erteilung

    Dies entspricht der völlig einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung und der weitaus überwiegenden Lehrmeinung (BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 15 ZB 10.3131 - BeckRS 2012, 56221; U.v. 10.4.1978 - 68 XIV 75 - BauR 1979, 230; OVG NW, B.v. 19.5.98 - 10 A 4731/97 - juris; OVG SH, U.v. 04.09.1996 - 1 L 191/95 - BeckRS 1996, 10292; Boeddinghaus u. a., BauO NW, Stand: 51. Update 1/2019, § 77 Rn. 5; Große-Suchsdorf u. a., NBauO, Stand: 9. Aufl. 2013, § 71 Rn. 16; Johlen/Oerder, MAH Verwaltungsrecht, Stand: 4. Auflage 2017, § 2 Rn. 147ff.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Stand: 19. Auflage 2018, § 38 Rn. 38; Molodovsky u. a., BayBO, Stand: 42. Update Februar 2019, Art. 69 Rn. 7, Art. 54 Rn. 164; Stelkens u. a., VwVfG, Stand: 9. Auflage 2018, § 38 Rn. 26).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 1 L 170/96

    Ersatzgebäude; Behelfsheim

    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiel, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28; siehe auch die Beispiele bei Zinkahn, a.a.O.; siehe zu einer Geländekante auch Urt. d. Senates v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 verneinend zu einem Knick Urt. d. Senates v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 - zum Nebeneinander von Bebauung und Dünengelände Urt. d. Senates v. 04.09.1996 - 1 L 191/95 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.1996 - 1 L 264/95
    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (s. BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28; s.a. die Beispiele bei Zinkahn, aaO; s. zu einer Geländekante auch Urt. d. Senates v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 - verneinend zu einem Knick Urt. d. Senates v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 - zum Nebeneinander von Bebauung und Dünengelände, Urt. d. Senates v. 04.09.1996 - 1 L 191/95 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2003 - 3 M 79/03

    Schutz der Ausnutzung einer Baugenehmigung durch deren mehrjährige Geltungsdauer;

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